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Im deutschen Datenschutzrecht ist ein Umgang mit personenbezogenen Daten grundsätzlich verboten, es sei denn, er wird erlaubt. Eine mögliche Legitimationsgrundlage ist die Einwilligung des Betroffenen. Im alltäglichen Einsatz ist allerdings zu beobachten, dass viele Betroffene weder freiwillig, noch informiert handeln - vielen ist gar nicht klar, dass sie sich in einer Einwilligungssituation befinden. Ist das Konzept der Einwilligung angesichts dieser datenschutzrechtlichen Realität überhaupt tragfähig?Neben dem Einwilligungskonzept im allgemeinen deutschen und EU-Datenschutzrecht untersucht Philip Radlanski drei Referenzgebiete (die Arbeitswelt, die Neuen Medien und den Gesundheitsbereich) und vergleicht die Erkenntnisse mit den Einwilligungskonzepten im Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.Anschließend entwickelt und diskutiert er verschiedene Lösungsvorschläge, wobei er sich im Ergebnis für eine massive Einschränkung des Einwilligungskonzepts ausspricht.