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Martin Söhngen untersucht systematisch und umfassend das peruanische internationale Privatrecht. Aufgrund echter 'Feldforschung' kann er auf ca. 50 bislang kaum zugängliche Entscheidungen zurückgreifen. Er behandelt das Kollisionsrecht und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Es bestehen beachtliche Unterschiede zwischen der Rechtsprechung und dem Recht nach Gesetz und Lehre: So haben z.B. die zahlreichen von Peru ratifizierten Staatsverträge in der Rechtsprechung keine Bedeutung erlangt, und die Gerichte wenden ausländisches Recht nur aufgrund eines Nachweises der Prozessparteien an. Ferner gibt es nach einer contra legem judizierenden Rechtsprechung jedenfalls im Ehegüterrecht Vermögensspaltung. Letztlich bejaht der Autor für Peru aber die Verbürgung der Gegenseitigkeit gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.