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Die Entsorgung von Abfällen ist in den letzten Jahren zu einem Umweltproblem ersten Ranges geworden. Das hat seine Ursache einerseits in der erheblichen Mengensteigerung der anfallenden Abfälle und andererseits in dem Auftreten neuartiger gefährlicher, schwer abbaubarer Stoffe, die zum Teil bereits in den Produkten enthalten sind oder bei deren Produktion entstehen. Um so wichtiger ist die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG bietet eine rechtliche Möglichkeit, die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung produktionsspezifischer Abfälle zu reglementieren. Die Autorin entwickelt Möglichkeiten zur Auslegung dieser Vorschrift unter Einbeziehung anderer abfallrelevanter Gesetzesvorschriften. Die Monographie ist für alle an abfallrechtlichen Fragen Interessierte bestimmt und soll insbesondere auch Verwaltungspraktikern zur Unterstützung bei der Anwendung des 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG dienen.