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Franchisesysteme oszillieren zwischen integriertem Einheitsunternehmen und dem Absatz über unabhängige Groß- und Einzelhändler. Judith Schacherreiter untersucht, ob der Franchisenehmer Arbeitnehmer oder selbständiger Unternehmer ist und ob sich ein Franchisesystem nur schuldrechtlich oder auch gesellschafts- und konzernrechtlich erfassen lässt. Diese Fragen werden vergleichend aus dem Blickwinkel des deutschen und des österreichischen Sachrechts sowie aus kollisionsrechtlicher Perspektive behandelt, wobei Unterschiede primär im Gesellschafts- und im Konzernrecht liegen. Sowohl im Sach- als auch im Kollisionsrecht wird sichtbar, dass die paradoxe Verfassung von Franchisesystemen das Recht in ein unruhiges Changieren versetzt - ein Changieren zwischen Selbständigkeit und Abhängigkeit, Einheit und Vielheit, hierarchisch-interner und marktlich-externer Beherrschung.