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Das europäische Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) wird meist als ein Schulbeispiel gesellschaftlicher Selbstregulierungssysteme genannt. Die mangelnde Verbreitung der EMAS-Zertifizierung zeigt jedoch, dass es bei der Diskussion über ordnungsrechtlich-staatliche Instrumente der Umweltpolitik einerseits und Formen der gesellschaftlichen Selbstregulierung andererseits keineswegs um alternative, sondern vielmehr um kumulative Lösungen gehen muss. Christoph Leifer geht der Frage nach dem richtigen Verhältnis und der Verschränkung beider Teile im Fall des EMAS nach und prüft, ob hierbei die Vorteile gesellschaftlicher Selbstregulierungssysteme genutzt werden, ohne die staatlichen Schutzpflichten und privaten Grundrechtspositionen außer acht zu lassen, um so zu einer Effizienz des Gesamtsystems zu gelangen.