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Die öffentliche Hand in Deutschland könnte Schätzungen zufolge durch zentralisierte Beschaffung bis zu 10 Mrd. Euro jährlich einsparen. In der Arbeit wird untersucht, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen sich öffentliche Auftraggeber zur gemeinsamen Beschaffung zusammenschließen können. Neben der verfassungs- und kartellrechtlichen Problematik auf europäischer und nationaler Ebene liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf dem Vergaberecht. Zentrale Fragen hierbei sind die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf verschiedene Konstellationen gemeinsamer Beschaffung sowie die Vereinbarkeit gebündelter Beschaffung mit dem Vergabegrundsatz der Mittelstandsfreundlichkeit. Abschließend werden Sanktionen und Rechtsschutz gegen unzulässige Auftraggebergemeinschaften erörtert.