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Die Abwägungsdogmatik hält nach einer langjährigen und umfangreichen Rechtsprechungsgeschichte nicht nur eine Fülle von Lösungen für Einzelfragen des Planungsrechts bereit. Darüber hinaus lässt sich das dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entstammende Gebot gerechter Abwägung auch ohne weiteres als allgemeine Grundstruktur komplexer hoheitlicher Handlungen entfalten. Bisher nur wenig beachtet wurde hingegen, dass das Abwägungsgebot bestimmte Anforderungen im Sinne einer Handlungsnorm an Verwaltung und Gesetzgeber stellt, die mit der üblichen natürlich-sprachlichen Darstellungsweise nicht hinreichend bewältigt werden können. Ekkehard Hofmann untersucht angesichts dieser Kluft zwischen Anforderungsprofil einerseits und rechtlicher wie praktischer Umsetzung andererseits das Potentialder in der wirtschaftswissenschaftlichen Entscheidungstheorie entwickelten Methoden für die Durchführung der bei Abwägungsentscheidungen regelmäßig erforderlichen Gesamtabwägung und ihrer nachvollziehbaren Erläuterung.