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Zum Werk Vierzig Jahre nach den ersten Planungen zur Einführung des EU-Patents haben nun 25 Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Italien, Spanien und Kroatien) das Übereinkommen über die Einführung des EU-Patents mit einheitlicher Wirkung verabschiedet. Zentraler Bestandteil dessen ist die Einrichtung eines einheitlichen Patentgerichts (EPG), das über ein erstinstanzliches Gericht und ein Berufungsgericht verfügt. Das Gericht verfügt über die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Verletzungs- und Widerrufsverfahren. Damit sollen die bisherigen Probleme der Patentrechtsdurchsetzung beseitigt werden, etwa hohe Kosten, die Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen und mangelnde Rechtssicherheit. Insoweit erläutern die Autoren den Verfahrensgang vor dem EPG sowohl hinsichtlich grundlegender Eigenheiten des EU-Patents, insbesondere dessen Schutzbereich, als auch die verfahrensrechtliche Durchsetzung des EU-Patents. Da es noch an einer Entscheidungspraxis des EPG fehlt, ziehen die Autoren die Entscheidungspraxis mitgliedstaatlicher Gerichte heran. Vorteile auf einen Blick - neueste Rechtsentwicklung zum EU-Patent - Ausrichtung an den Bedürfnissen der Praxis - Schwerpunkt auf der prozessualen Umsetzung des Patentrechts Zielgruppe Für im Patentrecht tätige Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.