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Das UN-Kaufrechtsübereinkommen vom 11. April 1980 wird immer mehr als Markstein in der Entwicklung des Einheitsrechts angesehen. Gegenstand dieser Untersuchung ist ein für den mit dem UN-Kaufrecht befaßten Praktiker zentraler Problemkreis: die Verteilung der Beweislast. Der Autor arbeitet zunächst allgemeine Grundsätze heraus. Danach untersucht er näher, welche Partei beim Streit um das Vorliegen von Vertragsverletzungen des Verkäufers die Beweislast trägt. Besonders breiten Raum nimmt die Beweislastverteilung beim Sachmängelstreit ein. Bei der Lösungsfindung erfahren u.a. die Materialien zum UN-Kaufrecht sowie die einschlägige ausländische Literatur - vor allem die des italienischen und des spanischen Sprachraums - umfassende Berücksichtigung.